Für alle Abreisen ab 01.01.2022 ist ein Nachweis über eine überstandene SARS-CoV-2 Infektion oder über einen vollständigen Impfschutz gemäß der sogenannten 2G-Regelung notwendig. Diese Voraussetzungen gelten unabhängig von den gültigen Einreisebestimmungen Ihrer Reiseregion oder den Bestimmungen von Beförderungsunternehmen und anderen Dienstleistern. Aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen kann es weiterhin zu Einschränkungen kommen. Hier gelten daneben die zum aktuellen Reisezeitpunkt gültigen Bestimmungen im Zielgebiet.